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AKM Autoren | Komponisten | Musikverleger

AKM Autoren | Komponisten | Musikverleger

Die AKM ist eine österreichische Urheberrechtsgesellschaft. Die Urheber*innen bekommen von der AKM Entgelte für die Nutzung ihrer Werke, während Veranstalter*innen Entgelte der AKM bezahlen.

Das Wichtigste

  • Es betrifft z.B. Musik und Texte bis 70 Jahre nach dem Tod aller an der Werkschaffung beteiligten Urheber*innen.
  • AKM-pflichtig sind öffentliche Veranstaltungen. Auch Veranstaltungen mit „geschlossenem Teilnehmerkreis“, z.B. Veranstaltungen für Vereinsmitglieder gelten als öffentlich.
  • Ein AKM-Entgelt muss nicht nur für Live-Darbietungen, sondern für jede öffentliche Wiedergabe von Musik und Texten bezahlt werden, wie etwa Lesungen oder das Abspielen von MP3s, CDs, Filmen, Radio, Fernsehen... und zwar auch dann, wenn nur wenige Sekunden gespielt werden oder die Musik im Hintergrund läuft, z.B. Hintergrundmusik in Lokalen.
  • Auch Veranstaltungen bei freiem Eintritt bzw. mit freiwilligen Spenden sind AKM-pflichtig. Ausgenommen sind Benefizveranstaltungen für die genaue Bestimmungen gelten. Die Veranstaltung ist trotzdem anzumelden.
  • Wenn Ton- oder/und Video-Aufnahmen der Veranstaltung im Internet veröffentlicht werden, muss dies der AKM gemeldet werden.

Tipps

  • Es gibt verschiedene Abrechnungsarten - nach dem Fassungsvermögen des Veranstaltungslokals, nach verkauften Tickets, nach Aufwand (Künstler*innenhonorare etc.). Erkundigt euch vor der Veranstaltung bei der AKM, welche Abrechnungsart für eure Veranstaltung am günstigsten ist.
  • Manche Dachverbände haben mit der AKM Rahmenverträge ausgehandelt, wodurch ihre Mitglieder Ermäßigungen auf den Tarif erhalten (z.B. TKI / IG Kultur Österreich, Theaterverband Tirol, Veranstalterverband Österreich VVAT).

Praxis

  • Der*die Veranstalter*in muss die Veranstaltung bei der AKM anmelden. Bei einer Einzelveranstaltung bis 3 Werktage vor der Aufführung (online)
  • Bestimmungen für Theater, Filmvorführungen und Online Nutzung beachten!
  • Wenn nur nicht geschützte Werke aufgeführt werden, muss bei der Anmeldung eine formlose „Playlist“ (Titel, Name der Urheber*innen) übermittelt werden. Wenn ein Titel geschützt ist, dann ist die ganze Veranstaltung AKM-pflichtig.
  • Bei Dauernutzung (Musik im Lokal, eine Reihe ähnlicher Veranstaltungen) ist im Vorhinein ein Lizenzvertrag mit der AKM, ein Pauschalvertrag, abzuschließen.
  • Live-Musiker*innen müssen der AKM Musikprogramme übermitteln.

 

FAQ

FAQ: Was ist geschützt und wie lange?

FAQ: AKM-Abgabepflicht

FAQ: Sind Benefizveranstaltungen AKM-pflichtig?

FAQ: Pflichten von Veranstalter*innen und Künstler*innen

FAQ: Muss jede Veranstaltung angemeldet werden?

FAQ: Welche Ermäßigung erhalten TKI-Mitglieder?

FAQ: Wie hoch ist das AKM-Entgelt?

FAQ: Berechnungsarten für Einzelveranstaltungen


KONTAKT

Geschäftsstelle Tirol

Zentrale in Innsbruck

Grabenweg 72

gest.innsbruck@akm.at

+43 (0) 50717-17588

Nutzung im Internet

Markus Baumgartner

AKM Wien

+43 (0) 50717-19504

markus.baumgartner@akm.at


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