Die AKM ist die österreichische Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte von Autor*innen, Komponist*innen und Musikverleger*innen. Wer Werke öffentlich verwendet – etwa bei Konzerten, Lesungen oder auch nur für Hintergrundmusik –, muss dafür eine Lizenzgebühr bezahlen, mit der die Urheber*innen vergütet werden.
Hinweis: Geschützt sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. der Urheberin sowie aller Miturheber*innen.
Sobald Werke öffentlich wiedergegeben werden – sei es live, über Lautsprecher, Radio, Streaming oder Tonträger –, ist eine Anmeldung bei der AKM verpflichtend, unabhängig von der Dauer oder davon, ob Eintritt verlangt wird. Auch „geschlossene“ Veranstaltungen außerhalb der Privatsphäre (z. B. für Vereinsmitglieder oder Firmenfeiern) gelten als öffentlich.
Für Werke von Urheber*innen, die nicht bei der AKM gemeldet sind, entfällt zwar die Gebühr, die Veranstaltung muss aber dennoch gemeldet werden. Die Prüfung obliegt der AKM.
Hinweis: Benefizveranstaltungen sind nicht entgeltpflichtig, unterliegen aber eigenen Bestimmungen.
Achtung: Die AKM führt stichprobenartig Kontrollen durch. Wird eine Veranstaltung nicht gemeldet, drohen Nachzahlungen und Vertragsstrafen.
Reine Theaterveranstaltungen sind der Literar Mechana zu melden.
Veranstaltungen, die ohne vorherige Anmeldung stattfinden, gelten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes als unbefugt. In diesem Fall ist die AKM berechtigt, das Aufführungsentgelt in doppelter Höhe sowie bei der Erhebung entstandene Kosten und eine Strafe in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verliert der*die Veranstalter*in jede Ermäßigung. Im Wiederholungsfall entstehen auch Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche. Die AKM ist berechtigt, Forderungen drei Jahre rückwirkend in Rechnung zu stellen.
Mit dem AKM-Rechner der IG Kultur Österreich lässt sich das voraussichtliche Entgelt vorab berechnen.
Durch den Rahmenvertrag der IG Kultur Österreich erhalten auch alle Mitglieder der TKI eine Ermäßigung von 40 % auf den autonomen Tarif (Abrechnung nach Fassungsvermögen). Der Tarif nach Kartenabrechnung beträgt 12 % statt 14 % (bei Publikumstanz) bzw. 8 % statt 10 % (ohne Publikumstanz) der Karteneinnahmen. Wichtig: bei der Anmeldung im Formular unter „Dach-/Fachverband“ die TKI / IG Kultur Österreich angeben. Voraussetzung für die Ermäßigung ist eine ordnungsgemäße Anmeldung bis 3 Tage vor der Veranstaltung. Auf den Mindesttarif werden keine weiteren Ermäßigungen angewandt.
Ja. In diesem Fall muss bei der Anmeldung eine formlose „Playlist“ (Titel, Name der Urheber*innen) übermittelt werden. Die Prüfung obliegt der AKM. Wenn auch nur ein Titel geschützt ist, ist die ganze Veranstaltung AKM-pflichtig.
Ja.
Ja. Ein AKM-Entgelt muss nicht nur für Live-Darbietungen, sondern für jede öffentliche Wiedergabe von Musik und Texten bezahlt werden, wie etwa Lesungen, das Streamen von Musik oder das Abspielen von MP3s, CDs, Filmen, Radio, Fernsehen, ... Die Veranstaltung ist auch dann AKM-pflichtig, wenn nur wenige Sekunden gespielt werden oder die Musik im Hintergrund läuft (z. B. Hintergrundmusik in Lokalen).
Nein. Benefizveranstaltungen unterliegen aber genauen Bestimmungen:
Benefizveranstaltungen sind trotzdem anzumelden. Die AKM prüft dann, ob alle Voraussetzungen für die Anwendung der Ausnahmebestimmung gegeben sind.
Ja.
Grundsätzlich sind die bei Live-Musikdarbietungen auftretenden Künstler*innen dazu verpflichtet, der AKM Musikprogramme zu übermitteln. Die Musikprogramme enthalten Werktitel, Komponist*in (Arrangeur*in) und Musikverlag aller gespielten Musikstücke und dienen der AKM als Grundlage für die Tantiemenabrechnung. Die von den Künstler*innen unterzeichneten Musikprogramme können jedoch auch vom/von der Veranstalter*in an die AKM geschickt werden.
Bei Dauernutzung (Musik im Lokal) ist mit der AKM ein Lizenzvertrag abzuschließen.
Ja. In diesem Fall kann mit der AKM ein Pauschalvertrag abgeschlossen werden.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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