Infothek
Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber*innen müssen für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer Beginn und Ende der Arbeitszeit aufzeichnen. Aus diesen Aufzeichnungen müssen neben der Tagesarbeitszeit hervorgehen:

  • die Wochenarbeitszeit
  • die tägliche Ruhezeit
  • die wöchentliche Ruhezeit

Bei Durchrechnung der Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) müssen auch Beginn und Dauer des Durchrechnungszeitraumes festgehalten werden.

Bei einer schriftlich festgehaltenen fixen Arbeitszeiteinteilung haben die Arbeitgeber*innen keine zusätzlichen Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen, sondern lediglich die Einhaltung zumindest am Ende jeder Entgeltzahlungsperiode zu bestätigen. Abweichungen von dieser Einteilung sind laufend aufzuzeichnen.

Führung durch Arbeitnehmer*innen

Soll der/die Arbeitnehmer*in die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt der/die Arbeitgeber*in für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.

Der/die Arbeitgeber*in muss

  • die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zur richtigen Führung anleiten,
  • sich die Aufzeichnungen aushändigen lassen und
  • die Aufzeichnungen kontrollieren.

Quelle:

oesterreich.gv.at

(alle Details und Rechtsgrundlagen)


Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck
Top