Kulturvereine beschäftigen Menschen oft mit unterschiedlichen Vertragsformen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Falsche Einstufungen (z. B. Werkvertrag statt echtem Dienstvertrag) können zu Nachzahlungen und Strafen führen.
Werkverträge betreffen einzelne Leistungen mit definiertem Ergebnis oder „Werk“ (z. B. Illustration, Text, Bühnenkulisse). Die Tätigkeit erfolgt eigenverantwortlich ohne Weisungsgebundenheit und mit eigenen Betriebsmitteln. Erst nach dem vereinbarten Arbeitserfolg stellt der*die Werkvertragsnehmer*in eine Rechnung (Honorarnote) und führt Steuern und Sozialversicherungsabgaben selbst ab.
Ehrenamtliche Tätigkeit (→ Ehrenamt) ist freiwillig und unbezahlt. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich (→ Freiwilligenpauschale). Zur Absicherung empfehlen wir schriftliche Ehrenamtsvereinbarungen. Auch Vorstandsarbeit gilt in der Regel als ehrenamtlich.
Ein*e Arbeitgeber*in kann bis zu 1 ½ geringfügig Angestellte ohne Lohnnebenkosten beschäftigen. Sie sind nur unfallversichert, eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist aber möglich.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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