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Beschäftigungsformen

Beschäftigungsformen

Kulturvereine beschäftigen Menschen oft mit unterschiedlichen Vertragsformen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Falsche Einstufungen (z. B. Werkvertrag statt echtem Dienstvertrag) können zu Nachzahlungen und Strafen führen.

 

Dienstverträge (Musterverträge siehe QR-Code)

  • Beim echten Dienstvertrag stellt die angestellte Person laufend Arbeitskraft zur Verfügung und es besteht persönliche Abhängigkeit (Weisungen, fixe Arbeitszeiten, Einbindung in die Vereinsstruktur, ...). Sie arbeitet mit den Betriebsmitteln des Vereins (z. B. PC) und kann sich nicht vertreten lassen.
  • Auch beim freien Dienstvertrag stellt der*die Dienstnehmer*in Arbeitskraft zur Verfügung, aber ohne persönliche Abhängigkeit: Er bzw. sie kann Zeit und Ort frei wählen und sich vertreten lassen. Die Kosten für den Verein sind fast dieselben wie beim echten Dienstvertrag, es gibt aber keinen Urlaubsanspruch, keine Entgeltfortzahlung bei Krankenstand und kein 13./14. Gehalt (außer anders vereinbart).

 

Werkvertrag (Mustervertrag siehe QR-Code)

Werkverträge betreffen einzelne Leistungen mit definiertem Ergebnis oder „Werk“ (z. B. Illustration, Text, Bühnenkulisse). Die Tätigkeit erfolgt eigenverantwortlich ohne Weisungsgebundenheit und mit eigenen Betriebsmitteln. Erst nach dem vereinbarten Arbeitserfolg stellt der*die Werkvertragsnehmer*in eine Rechnung (Honorarnote) und führt Steuern und Sozialversicherungsabgaben selbst ab.

 

Ehrenamt

Ehrenamtliche Tätigkeit (→ Ehrenamt) ist freiwillig und unbezahlt. Eine Aufwandsentschädigung ist möglich (→ Freiwilligenpauschale). Zur Absicherung empfehlen wir schriftliche Ehrenamtsvereinbarungen. Auch Vorstandsarbeit gilt in der Regel als ehrenamtlich.

 

Sonderfall: geringfügige Anstellung

Ein*e Arbeitgeber*in kann bis zu 1 ½ geringfügig Angestellte ohne Lohnnebenkosten beschäftigen. Sie sind nur unfallversichert, eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung ist aber möglich.

Musterverträge und Vorlagen der IG Kultur Österreich
igkultur.at
Ausführliche Infos dazu auf der Seite der IG Kultur Österreich
igkultur.at

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