Vereine müssen über ihre Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß Buch führen – sowohl aus steuerlicher als auch aus vereinsrechtlicher Sicht.
Die wichtigsten Grundsätze
- Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, chronologisch und zeitgerecht erfolgen.
- Jede Buchung braucht einen Beleg (z. B. Rechnung).
- Alle Unterlagen müssen mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden (beachte bestimmte längere Fristen).
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei kleinen Vereinen (unter 1 Million € Jahresumsatz) darf die Buchführung mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgen. Sie muss spätestens 5 Monate nach Jahresende erstellt werden. Daraufhin ist innerhalb von 4 Monaten eine Rechnungsprüfung durchzuführen.
Wichtig bei der Buchführung
- Im Einnahmen-Ausgaben-Journal werden Geldflüsse zeitpunktbezogen eingetragen (Überweisungsdatum, nicht Rechnungsdatum).
- Eine klare Kategorisierung (z. B. Miete, Mitgliedsbeiträge) erleichtert die Übersicht, ebenso wie die Unterscheidung nach → Betriebsarten.
Vermögensübersicht
In der Vermögensübersicht wird zum Abschluss des Rechnungsjahres die finanzielle Situation des Vereins dargestellt: Vermögen (Kassa, Konto) und Verbindlichkeiten werden aufgelistet.
Anlagenverzeichnis
Für die Erfassung von Vermögensgegenständen ist in der Regel auch ein Anlagenverzeichnis vorgeschrieben.
Abschreibung
Wirtschaftsgüter über 1.000 € werden über mehrere Jahre abgeschrieben (AfA). Subventionen kürzen die Anschaffungskosten.
Buchhaltungsprogramm
Tabellenkalkulationsprogramme (z. B. Excel) sind nicht manipulationssicher, für kleine Vereine aber erlaubt.