Grundsätzlich arbeiten Ehrenamtliche freiwillig und unbezahlt. Ob tatsächlich Ehrenamt vorliegt, hängt aber von den konkreten Umständen ab – nicht davon, wie die Tätigkeit bezeichnet wird.
Arbeiten Vereinsmitglieder unentgeltlich für den gemeinsamen ideellen Vereinszweck, liegt grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor. Die Mitglieder arbeiten dann nicht für „jemand anderen“, sondern tragen zur Verwirklichung ihres eigenen Vereinszwecks bei. Das kann auch dann gelten, wenn die Statuten eine Mitarbeit der Mitglieder vorsehen und diese nach Vorgaben der Vereinsführung erfolgt. Wichtig: Achtet daher stets auf klare und aktuelle → Statuten.
Ein Dienstverhältnis kann insbesondere dann bestehen, wenn Mitglieder sich aufgrund eines Dienstvertrags (→ Beschäftigungsformen) zur Arbeit für den Verein verpflichten und dafür Entgelt für ihre individuelle Arbeitsleistung erhalten.
Wir empfehlen, Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit mithilfe einer Ehrenamtsvereinbarung schriftlich festzuhalten. Auch eine Vereinsmitgliedschaft fördert die Glaubwürdigkeit von Ehrenamt.
Ehrenamtliche müssen grundsätzlich nicht bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet werden. Allerdings besteht damit auch kein Unfallversicherungsschutz aus dieser Tätigkeit.
Auch Vorteile wie Werbegeschenke, Essen und Getränke sind nicht automatisch Entgelt. Selbst kostenloser Eintritt zu einer Veranstaltung kann ein Vorteil der Mitgliedschaft sein, wenn er allen Mitgliedern zusteht und nicht als Gegenleistung für die Mitarbeit gewährt wird.
Auslagen können ersetzt werden. Gemeinnützige Vereine können die → Freiwilligenpauschale auszahlen.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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