Faire Bezahlung ist ein zentrales Anliegen der freien Kulturszene. Da es meist keine Kollektivverträge und damit verbindliche Mindeststandards gibt, sind Kulturvereine auf Richtwerte angewiesen.
Die IG Kultur Österreich bietet ein Gehaltsschema für Angestellte an, während die TKI einen Honorarspiegel für selbstständige Kulturarbeit bereitstellt (siehe Randspalte). Beide Dokumente verstehen sich als unverbindliche Berechnungshilfen, werden jährlich indexiert und können auf igkultur.at abgerufen werden.
Das Gehaltsschema weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus (38,5 Wochenstunden, 14 Gehälter pro Jahr), gestaffelt nach Tätigkeit und Berufsjahren.
Der Honorarspiegel ist eine Berechnungshilfe für Selbstständige im Kulturbereich – mit acht Tätigkeitsgruppen und Stundensätzen nach Berufsjahren.
Worauf sollten Kulturvereine achten?
Manche Förderstellen haben mittlerweile Zuschüsse für die faire Bezahlung von Kulturarbeit eingeführt. Sie dürfen ausschließlich zur Anhebung von Gehältern bzw. Honoraren verwendet werden.
Faire Bezahlung stärkt den Kulturbereich, weil sie langfristige Strukturen ermöglicht, Ausbeutung vermeidet und Kulturarbeit als das anerkennt, was sie ist: eine professionelle Leistung mit gesellschaftlichem Wert.
Sämtliche Gehalts- und Honorarschemata sowie Texte und praktische Tools zur Bezahlung im Kunst- und Kulturbereich sind im Fair-Pay-Reader zusammengefasst, der 2021 erstmals vom Kulturrat Österreich herausgegeben und 2024 aktualisiert wurde.
Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich weist das Mindestbruttogehalt für Arbeitnehmer*innen für eine Vollzeit-Anstellung aus – 14 Gehälter pro Jahr, gestaffelt nach Art der Tätigkeit und Betriebszugehörigkeit nach Jahren. Erläuterungen zum Gehaltsschema der IGKÖ findet ihr hier.
Achtung: Das Gehaltsschema der IGKÖ weist Bruttolöhne für Arbeitnehmer*innen aus. Zur Berechnung der Jahresgesamtkosten für den/die Arbeitgeber*in inkl. Dienstgeber*innenkosten empfehlen wir diesen Online-Rechner.
Zur Berechnung des Fair-Pay-Gaps, also der Differenz zwischen tatsächlichem Gehalt und Fair Pay laut Gehaltsschema der IG Kultur Österreich, empfehlen wir den Fair-Pay-Rechner der KUPF Kulturplattform Oberösterreich.
Am 10. Juni 2022 unterzeichneten alle neun Bundesländer, das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, der österreichische Gemeindebund und der österreichische Städtebund gemeinsam die „Fair-Pay-Strategie 2022 der Gebietskörperschaften“.
Seither vergeben Bund, Länder und zumindest einige größere Städte und Gemeinden Fair-Pay-Zuschüsse. Allerdings haben Teuerung und Inflation und die damit einhergehenden Budgetkürzungen im Kulturbereich dazu geführt, dass die Schließung des Fair Pay-Gaps wieder in weite Ferne gerückt ist.
Auch wenn Kulturorganisationen aufgrund der prekären budgetären Situation kaum in der Lage sind, Gehälter und Honorare nach den Fair-Pay-Empfehlungen zu bezahlen, empfehlen wir dennoch, die Gehalts- und Honorarrichtlinien jedem Antrag um Kulturförderung beizulegen.
Das Gehaltsschema der IG Kultur Österreich für Angestellte in Kulturorganisationen ist Österreichs erste Sozialpartnerempfehlung für freie Kulturarbeit.
Was für 98 % der Arbeitnehmer*innen in Österreich selbstverständlich ist, fehlt in der freien Kulturarbeit bis heute, nämlich eine kollektivvertragliche Sicherheit, die Mindeststandards im Arbeitsleben garantiert. Die Konsequenzen sind bekannt: Prekarität, Armutsgefährdung, mangelnde soziale Absicherung und Altersarmut.
Im Schulterschluss von IG Kultur Österreich und Gewerkschaft GPA wurde 2024 die erste Sozialpartnerempfehlung für die freie Kulturarbeit erarbeitet und veröffentlicht. Das Gehaltsschema definiert Standards der Entlohnung von Arbeitnehmer*innen und schafft einen gemeinsamen Referenzrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen.
2011 hat die IG Kultur erstmals das Fair-Pay-Gehaltsschema für Kulturarbeit erstellt. Grundlage war schon damals das Gehaltsschema für Vereine der GPA, das für die Praxis der Kulturarbeit adaptiert wurde. 2023 erfolgte ein Update in einem partizipativen Prozess mit Mitgliedern der IG Kultur unter Einbindung der Expertise der Gewerkschaft GPA. Daher werden die Gehaltsempfehlungen seit 2024 gemeinsam von GPA und IG Kultur veröffentlicht. Zu betonen ist, dass die jährlichen Erhöhungen nicht von der IG Kultur verhandelt werden, sondern strikt den Lohnabschlüssen der Handelsangestellten folgen, als jenem Kollektivvertrag, der in Österreich für die größte Personengruppe gilt und auch dem allgemeinen GPA-Vereinsschema zugrundeliegt.
basiert ebenfalls auf dem Gehaltsschema für Vereine der Gewerkschaft GPA und wurde bereits 2010 erstmals veröffentlicht.
Der jährlich indexierte Honorarspiegel versteht sich als unverbindliche Information und Kalkulationshilfe zur Ermittlung eines fairen Unternehmer*innenlohns für konzeptuelle, administrative und managerielle Tätigkeiten im Kulturbereich.
Die Richtsätze beinhalten reine Arbeitskosten (Honorar, Sozialversicherung, Steuern und Abgaben, durchschnittliche Urlaubs- und Krankentage), jedoch keine anteiligen Fixkosten (Infrastruktur, Miete usw.). Stundensätze exkl. MwSt.
zuletzt aktualisiert: September 2026
für selbstständige Kulturarbeit
Honorarspiegel 2027 und Honorarspiegel 2027 mit Erläuterungen
Honorarspiegel 2026 und Honorarspiegel 2026 mit Erläuterungen
Gehaltsschema 2027 für Kulturvereine inkl. Erläuterungen
Kulturrat Österreich
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