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Förderungen

Förderungen

Kulturvereine leisten einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben. Um Projekte umzusetzen oder laufende Aktivitäten zu finanzieren, können sie öffentliche Förderungen beantragen – von Gemeinden (unterstützen oft kleinere, lokale Projekte), von den Ländern (eigene Kulturabteilungen mit regionalem Fokus), vom Bund (z. B. BMWKMS) oder von EU-Programmen (z. B. Creative Europe – komplexer, aber größere Budgets).

 

Arten der Förderung

  • Förderung der Jahrestätigkeit
  • Projektförderung
  • Investitionsförderung
  • Reisekostenzuschüsse
  • Ankäufe, Atelierbeihilfen, Druckkostenzuschüsse
  • Ausschreibungen, Stipendien, Preise

 

Zweckbindung und Förderantrag

Förderungen sind zweckgebunden, das heißt: Das Geld darf nur für genau definierte Vorhaben verwendet werden. Dazu müssen Vereine vorab einen Förderantrag stellen. Er beinhaltet unter anderem:

  • eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens
  • einen realistischen Finanzierungsplan (geplante Einnahmen und Ausgaben) inklusive der Höhe der beantragten Förderung
  • Informationen zu den Einreichenden

 

Transparenz und Nachweis

Nach Abschluss muss der Verein der Förderstelle nachweisen, wofür das Geld verwendet wurde – die Details finden sich in der Regel im Schreiben der Förderzusage. Ohne ordnungsgemäßen und vollständigen Nachweis kann die Unterstützung zurückgefordert werden.

 

Tipps

  • Online-Broschüre „Überleben im Förderdschungel“ studieren
  • frühzeitig planen (Fristen beachten)
  • Eigenleistungen (z. B. Ehrenamt) sichtbar machen
  • Fair Pay darstellen (→ Fair Pay)
  • Kontakte zu Förderstellen pflegen
  • Je nach Förderhöhe und Förderstelle müssen Belege eingereicht und aufbewahrt werden.

Förderung der Jahrestätigkeit

Eine Förderung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit (z. B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb) wird hauptsächlich an größere, schon länger bestehende Kulturinitiativen, die kontinuierlich arbeiten, vergeben. Die Förderung beinhaltet sowohl die Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung, Technik, etc.) als auch Strukturkosten (z. B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten).

Projektförderung

Förderung für inhaltlich und zeitlich klar abgegrenzte und einmalige Kulturprojekte, wie z. B. eine Lesungsreihe, ein Festival, ein Symposium. Dabei deckt die Förderung nur die direkten Projektkosten ab (Honorare für Künstler*innen und Durchführung, Technik, Werbung, etc.). Anteilige Strukturkosten können nur in geringem Ausmaß eingerechnet werden.

Investitionsförderung

Speziell zur Verbesserung der Infrastruktur von Kulturvereinen. Förderung für Ankauf von Büromöbeln, Computern, Ton- und Lichtanlagen, technischer Ausrüstung etc. Umbauten und Renovierungen werden auch aus diesem Topf finanziert. Allerdings muss dabei auf Absicherung der Umbauten durch langfristige Mietverträge bzw. eindeutige Besitzverhältnisse geachtet werden.

Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen Investitionen. Als Investitionen sind keine typischen Verbrauchsgüter zu verstehen (wie z. B. Büromaterial, Deko, Speichermedien, kurzlebige Requisiten, Literatur, etc.). Diese Kosten können als Ausgaben im Rahmen einer Jahres- oder Projektförderung beantragt und abgerechnet werden.

Reisekostenzuschüsse

Besonders der Bund vergibt Reisekostenzuschüsse zur Teilnahme an internationalen Kongressen, für Bildungsreisen oder zur Beteiligung an Ausstellungen im Ausland.

Ankäufe, Atelierbeihilfen, Druckkostenzuschüsse

Künstler*innen im Bereich der bildenden Kunst werden auch durch Ankäufe von Kunstwerken unterstützt. Die Modalitäten sind allerdings unterschiedlich: einige Gebietskörperschaften haben Kurator*innen, die über das Budget verfügen. Zum Teil gibt es fixe Einreichtermine für die Bewerbung um einen Ankauf. Hier muss jeweils bei der entsprechenden Stelle recherchiert werden. Manche Förderstellen vergeben auch Atelierbeihilfen (zum Teil als Investitionsförderung) oder haben eigene Ateliers, die kostengünstig vergeben werden. Für die Publikation von Ausstellungskatalogen werden oft Druckkostenzuschüsse gewährt, entweder als direkte Subvention oder in Form von Ankäufen der Kataloge.

Ausschreibungen, Stipendien, Preise

Viele Fördergeber*innen vergeben regelmäßig Preise oder schreiben Wettbewerbe aus, auch verschiedene private Organisationen schreiben thematische Wettbewerbe aus. Meistens sind diese Förderungen projektbezogen. Stipendien und Preise müssen oft im Gegensatz zu anderen Förderarten nicht abgerechnet werden. Informationen dazu gibt es bei den verschiedenen Förderstellen. Die Dachverbände informieren ihre Mitglieder regelmäßig über solche Ausschreibungen.

Linktipps für Calls und Ausschreibungen: TKI-Blackboard und newsbase.at


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