Gemeinnützige Vereine können steuerlich begünstigt sein (→ Steuern). Ein gemeinnütziger Verein ist nach Bundesabgabenordnung (§ 34 ff BAO) ein Verein, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, wodurch die Allgemeinheit gefördert wird.
Die → Statuten müssen den gemeinnützigen Zweck eindeutig definieren und klar regeln, welche Tätigkeiten der Verein verfolgt (ideelle Mittel) und wie er sich finanziert (materielle Mittel). Zentral ist nicht nur, was in den Statuten steht, sondern auch, wie der Verein in der Praxis handelt.
Die Mitgliedschaft muss einer ausreichend großen Bevölkerungsgruppe offenstehen (also z. B. keine allzu hohen Mitgliedsbeiträge festlegen).
Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Auch Zufallsgewinne müssen dem Vereinszweck entsprechend verwendet werden. Rücklagen aus Zufallsgewinnen (maximal in Höhe des durchschnittlichen Jahresbudgets) sind unproblematisch. Darüber hinausgehend braucht es eine klare Zweckwidmung.
Wirtschaftliche Aktivitäten – etwa durch Gastronomie oder Merchandising – sind erlaubt, müssen aber vom ideellen Vereinsbereich (→ Betriebsarten) getrennt werden. Sie können unter Umständen der Umsatz- oder Körperschaftsteuer (→ Steuern) unterliegen und dürfen ein bestimmtes Ausmaß nicht überschreiten.
Bei der ausschließlichen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke gibt es Ausnahmen: Erlaubt sind völlig untergeordnete Nebenzwecke, die höchstens 10 % der Gesamtressourcen (z. B. Ausgaben oder Zeiteinsatz) ausmachen.
Für mehr Sicherheit kann der Verein beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Feststellung der Gemeinnützigkeit stellen.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Cleverreach, welches ebenfalls eine Verbindung zu Google, u.a. reCAPTCHA aufbaut. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMit Ihrer Anmeldung erlauben Sie uns, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein E-Mail, in dem Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen