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Gründung

Gründung

Ein Verein ist eine eigene Rechtsperson. Für die Gründung braucht es mindestens zwei Personen. Zusätzlich müssen zwei Rechnungsprüfer*innen bestimmt werden, die nicht Teil des Leitungsorgans sein dürfen und nicht zwingend Vereinsmitglieder sein müssen.

Einer der ersten Schritte ist die Ausarbeitung von → Statuten. Außerdem wird eventuell bereits ein Leitungsorgan bestimmt (meist „Vorstand“ genannt).

 

Meldung bei der Vereinsbehörde

Die Errichtung des Vereins muss innerhalb von vier Wochen der zuständigen Vereinsbehörde gemeldet werden – in Innsbruck der Landespolizeidirektion, ansonsten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Die Meldung bei der Vereinsbehörde kann durch ein bereits bestelltes Leitungsorgan oder durch die Gründer*innen erfolgen. Jedenfalls beizulegen sind die „Anzeige Vereinserrichtung“ und die Statuten. Wird der Verein von einem bereits bestellten Leitungsgremium angezeigt, ist zusätzlich die „Anzeige der organschaftlichen Vertreter*innen“ beizulegen.

Die Vereinsanzeige wird anschließend von der Behörde geprüft. Gibt es aufgrund der eingereichten Statuten Bedenken zur Vereinsgründung, bekommt der Verein die Möglichkeit zur Stellungnahme und ggf. zur Verbesserung der Statuten.

In der Regel folgt nach der Prüfung die „Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“ und die Eintragung des Vereins in das Zentrale Vereinsregister. Die Gründung ist somit abgeschlossen.

Hinweis: Die ZVR-Zahl sollte überall angebracht werden (Drucksorten, Website, Signaturen, Stempel, ...).

 

Meldung ans Finanzamt

Liegt eine Steuerpflicht vor (z. B. wenn der Verein Dienstnehmer*innen beschäftigt), so ist dies beim Finanzamt zu melden. Ansonsten ist eine Abgabenerklärung nur nach Aufforderung einzureichen.


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