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Kulturförderung Österreich

Kulturförderung - ja bitte!

Vor allem im Bereich der gemeinnützigen, autonomen Kulturarbeit bilden Förderungen der öffentlichen Hand die finanzielle Basis. Sie schaffen die Voraussetzung für eine kulturelle Vielfalt. In Österreich gibt es sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern und Kommunen die Möglichkeit, Subventionen für Kunst und Kulturarbeit zu beantragen. Aber auch andere Organisationen, wie Vereine, Stiftungen, ... und Privatpersonen fördern Kultur.

INHALT

Rechtliche Grundlagen der Kulturförderung

Rechtliche Grundlage der Kulturförderung sind die Kulturförderungsgesetze der Gebietskörperschaften (Landeskulturförderungsgesetz, Bundeskunstförderungsgesetz, etc.) und die jeweiligen Budgetansätze. Zusätzlich gibt es oft Förderrichtlinien, nach denen die Gebietskörperschaften die Subventionen vergeben. Städte und Kommunen haben meistens keine eigenen Kulturförderungsgesetze.

Kultur-Subventionen, Förderungen von Vereinen und Einzelpersonen sind oft so genannte „freie Ermessensausgaben“. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Vergabe erfolgt formell durch die zuständigen Politiker*innen, meistens auf Vorschlag von Beiräten oder Beamt*innen, auf Gemeindeebene oft nach Diskussion im Kulturausschuss.

 

Arten der Förderung

Förderung der Jahrestätigkeit

Eine Förderung von Jahresprogrammen bzw. Jahrestätigkeit (z.B. kontinuierlicher Veranstaltungsbetrieb) wird hauptsächlich an größere, schon länger bestehende Kulturinitiativen, die kontinuierlich arbeiten, vergeben. Die Förderung beinhaltet sowohl die Kosten für das Kulturprogramm (Gagen, Honorare, Werbung, Technik, etc.) als auch Strukturkosten (z.B. Miet-, Betriebs- und Personalkosten).

Projektförderung

Förderung für inhaltlich und zeitlich klar abgegrenzte und einmalige Kulturprojekte, wie z.B. eine Lesungsreihe, ein Festival, ein Symposium. Dabei deckt die Förderung nur die direkten Projektkosten ab (Honorare für Künstler*innen und Durchführung, Technik, Werbung, etc.). Anteilige Strukturkosten können nur in geringem Ausmaß eingerechnet werden.

Investitionsförderung

Speziell zur Verbesserung der Infrastruktur von Kulturvereinen. Förderung für Ankauf von Büromöbeln, Computern, Ton- und Lichtanlagen, technischer Ausrüstung etc. Umbauten und Renovierungen werden auch aus diesem Topf finanziert. Allerdings muss dabei auf Absicherung der Umbauten durch langfristige Mietverträge bzw. eindeutige Besitzverhältnisse geachtet werden.

Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen Investitionen. Als Investitionen sind keine typischen Verbrauchsgüter zu verstehen (wie z.B. Büromaterial, Deko, Speichermedien, kurzlebige Requisiten, Literatur, etc.). Diese Kosten können als Ausgaben im Rahmen einer Jahres- oder Projektförderung beantragt und abgerechnet werden.

Reisekostenzuschüsse

Besonders der Bund vergibt Reisekostenzuschüsse zur Teilnahme an internationalen Kongressen, für Bildungsreisen oder zur Beteiligung an Ausstellungen im Ausland.

Ankäufe, Atelierbeihilfen, Druckkostenzuschüsse

Künstler*innen im Bereich der bildenden Kunst werden auch durch Ankäufe von Kunstwerken unterstützt. Die Modalitäten sind allerdings unterschiedlich: einige Gebietskörperschaften haben Kurator*innen, die über das Budget verfügen. Zum Teil gibt es fixe Einreichtermine für die Bewerbung um einen Ankauf. Hier muss jeweils bei der entsprechenden Stelle recherchiert werden. Manche Förderstellen vergeben auch Atelierbeihilfen (zum Teil als Investitionsförderung) oder haben eigene Ateliers, die kostengünstig vergeben werden. Für die Publikation von Ausstellungskatalogen werden oft Druckkostenzuschüsse gewährt, entweder als direkte Subvention oder in Form von Ankäufen der Kataloge.

Ausschreibungen, Stipendien, Preise

Viele Fördergeber*innen vergeben regelmäßig Preise oder schreiben Wettbewerbe aus, auch verschiedene private Organisationen schreiben thematische Wettbewerbe aus. Meistens sind diese Förderungen projektbezogen. Stipendien und Preise müssen oft im Gegensatz zu anderen Förderarten nicht abgerechnet werden. Informationen dazu gibt es bei den verschiedenen Förderstellen. Die Dachverbände informieren ihre Mitglieder regelmäßig über solche Ausschreibungen.

Linktipps für Calls und Ausschreibungen: TKI-Blackboard und newsbase.at

Ablauf einer Förderung

Im Groben verläuft der Ablauf einer Kulturförderung in diesen Schritten:

Um eine Förderung zu erhalten, ist es notwendig, ein Subventionsansuchen zu stellen. Was (und in welcher Form) dafür benötigt wird, ist bei den jeweiligen Förderstellen unterschiedlich. Inzwischen ist bei den meisten Förderstellen eine online Einreichung vorgesehen. Meistens werden die folgenden Unterlagen verlangt:

  • Beschreibung des geplanten Projekts: Was wird gemacht? Warum ist das wichtig? Welche Wirkungen hat das Projekt? Zeitlicher Rahmen des Projekts...
  • Darstellung der Organisation bzw. der Person: Wer ist in der Organisation tätig? Welche Projekte hat die Organisation/die Person schon durchgeführt? Eventuell Tätigkeitsberichte und Pressespiegel beilegen. Bei Erstansuchen empfiehlt sich die Beilage der Vereinsstatuten sowie ein persönlicher Kontakt zur Förderstelle.
  • Finanzplan: Welche Ausgaben und Einnahmen werden durch das Projekt entstehen? Wie viel Subventionen werden bei welcher Förderstelle beantragt oder bereits zugesagt? Sind Eigeneinnahmen (z.B. Eintrittserlöse) zu erwarten? Wir empfehlen die Kalkulation von Arbeit nach Fair Pay und das jeweilige Schema dem Antrag beizulegen. (Weitere Infos hier) Auch Eigenleistungen können gesondert angeführt werden (z.B. Sachleistungen, ehrenamtliche Arbeit).
  • Je nach Förderstelle ist meist ein spezielles Formular ausgefüllt beizulegen/hochzuladen. WICHTIG: Beachtung der Zeichnungsberechtigtigungen: Wer muss laut Statuten den Förderantrag unterschreiben? Oft kommt es dadurch zu Verzögerungen.
  • Mehr Tipps zum Stellen eines Förderansuchens: Broschüre Überleben im Förderdschungel.

Förderansuchen_Langversion

Ein vollständiger Subventionsantrag besteht immer aus einem Textteil, d.h. einer Beschreibung des Projekts, und einem Finanzplan. Wenn seitens der Subventionsgeber*innen Formulare vorgesehen sind oder wenn es sonstige Richtlinien für die Einreichung gibt (z.B. Umfang des Textes, Dateibenennung), sollten diese unbedingt beachtet werden. Das Nicht-Erfüllen dieser Voraussetzungen kann zur Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen!

Erstmalige Einreichung

Bei erstmaliger Einreichung bzw. wenn ein Kontakt mit den Subventionsgeber*innen schon länger her ist, ist es sinnvoll, eine Selbstbeschreibung des Vereins bzw. des*der Künstler*in beizulegen. Diese sollte auf bisherige Aktivitäten und Projekte hinweisen, die handelnden Personen und Vereinsstrukturen vorstellen und den räumlichen/inhaltlichen Rahmen der Kulturarbeit zusammenfassen. Viele Subventionsgeber*innen möchten bei der Ersteinreichung auch Vereinsstatuten und einen aktuellen Vereinsregisterauszug haben (zum Download unter: zvr.bmi.gv.at). Auch Veränderungen der Vereinsstruktur (z.B. neue inhaltliche Ausrichtung, neue Statuten) sollten mitgeteilt werden.

Der Textteil des Förderantrags

Im Textteil des Antrags gilt es darzustellen, was mit den öffentlichen Mitteln geplant ist. Es sollte klar sein, ob eine Jahresprogrammförderung, die Förderung eines oder mehrerer Projekte oder eine Investition beantragt werden. Es ist durchaus auch möglich, mehrere Subventionsarten gleichzeitig einzureichen, der Antrag sollte aber entsprechend gegliedert sein. Die Strukturierung des Textes hängt stark von den Inhalten der Aktivitäten ab - sowie davon, ob es sich um ein Jahresansuchen, ein Projektansuchen oder ein Investitionsansuchen handelt:

Jahresansuchen (kulturelles Jahresprogramm eines Kulturvereins)
  • Einleitung mit Überblick übers Jahr, Schwerpunktsetzungen, inhaltliche Anliegen & Perspektiven
  • Fixe Programm- und Projektschienen mit grobem Zeitplan
  • Spezielle Projekte mit grobem Zeitplan
  • Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc.
  • eventuell Kurzzusammenfassung der geplanten Vorhaben
  • Kontaktdaten der Antragssteller*in
Projektansuchen 
  • Einleitung mit kurzer Darstellung der geplanten Aktivitäten und der inhaltlichen Intentionen
  • genauere Darstellung des Projekts mit grobem Zeitplan
  • Organisatorischer Rahmen: Personen/Personal, Orte, Öffentlichkeitsarbeit etc.
  • eventuell Kurzzusammenfassung des Projekts
  • Kontaktdaten der Antragssteller*in
Investitionsansuchen
  • Beschreibung der notwendigen Investition, wenn möglich mit Hinweis auf vorhandene Kostenvoranschläge
  • Gründe für die Investition (z.B. Einsparungen in anderen Bereichen, effizientere Abläufe) in Bezugnahme zu den kulturellen Aktivitäten
  • eventuell Zeitplan und organisatorischer Rahmen
  • Kontaktdaten der Antragssteller*in

Um einen guten Antrag zu schreiben, braucht es eine möglichst konkrete Vorstellung davon, welche Aktivitäten geplant sind. Nur wenn man, was man will, kann manes auch so aufschreiben, dass sich jemand anderer etwas darunter vorstellen kann. Es ist sinnvoll, sich in die Position des*der LeserIn, d.h. des*der Beamt*in oder der Jury zu versetzen. TIPP: Lasst den Text von einer außenstehenden Person, die nichts über das Projekt weiß, lesen.

Finanzierungsplan

Der Finanzierungsplan macht transparent, wie sich die Kosten des Projekts zusammensetzen und wie mit den beantragten öffentlichen Subventionen umgegangen werden soll. Der Finanzierungsplan enthält also alle geplanten Ausgaben und alle erwarteten Einnahmen. Es sollte aus dem Finanzierungsplan hervorgehen, wie viel Geld bei der jeweiligen Förderstelle beantragt wird. Dabei sollte auch ersichtlich werden, ob und von wem es schon fixe Subventionszusagen gibt und wo etwas schon beantragt wurde. Ein Projekt-Finanzierungsplan ist im Normalfall ausgeglichen, d.h. die geplanten Ausgaben entsprechen den Einnahmen.

Ausgaben

Hier sind übersichtlich alle Kosten anzuführen, die sich direkt auf das geplante Projekt beziehen. Das sind z.B.

  • Honorare und Spesen für Künstler*innen und Referent*innen
  • Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation
  • Raummieten, Technikmieten
  • Fahrt- und Transportkostensonstige Sachkosten
  • AKM, Steuern und Abgaben,
  • Projektorganisation
  • Kosten für Hilfskräfte in der Durchführung etc.
  • anteilige Strukturkosten
  • 5-10 % der Kosten für unerwartete Kosten (als solche deklarieren) (Achtung: Auch wenn das vorsichtige und realistische Finanzplanung ist, gibt es Fördergeber*innen, die das in den Finanzplänen nicht akzeptieren - z.B. bei Förderungen des Landes Tirol)

Bei größeren Geldsummen bzw. bei geplanten Investitionen ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge beizulegen. Zur besseren Übersichtlichkeit kann es auch sinnvoll sein, Beiblätter zu machen aus denen die Art der Kalkulation sichtbar wird (z.B. bei den Personalkosten).

Hinweise zur Kalkulation von Personalkosten nach Fair Pay

Einnahmen

Alle auf das Projekt bezogenen Einnahmen sollen vollständig aufgelistet werden. Das sind z.B.

  • Subventionen, öffentliche Förderungen (Alle Förderstellen, bei denen das Projekt eingereicht wird, sind anzuführen. Hier am besten gleich dazuzuschreiben, ob eine Subvention erst beantragt oder bereits fix zugesagt wurde.)
  • Eigeneinnahmen (alle Einnahmen, die in Geldwerten dem Projekt zugute kommen und nicht von öffentlichen Fördergeber*innen kommen, z.B. Erlöse aus Verkauf von Publikationen, Eintrittsgelder, etc.)
  • Sponsoring, Einnahmen aus Inseraten in eigenen Publikationen (Achtung: Auf der Ausgabenseite muss die Werbeabgabe bedacht werden.)
  • Spenden etc.
Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen

Im Anschluss an die Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen sollten im Finanzierungsplan auch ehrenamtliche Leistungen und Eigenleistungen angegeben werden. Das sind Leistungen, die unentgeltlich seitens der Projektbetreiber*innen, des Vereins, ... in ein Projekt eingebracht werden (z.B. unbezahlte Arbeit oder Sachsponsoring).

  • Ehrenamtliche Leistungen sind alle unentgeltlich erbrachten Arbeitsleistungen, die für die Durchführung des Projekts relevant sind, von der Konzeption bis zum Putzen nach einer Veranstaltung. Um diese Leistungen sichtbar zu machen, ist es sinnvoll, die für das Projekt voraussichtlich anfallenden, unbezahlten Stunden aller Mitarbeiter*innen zu schätzen.
  • Eigenleistungen: In viele Projekte fließen auch Sachleistungen ein, die nicht bezahlt werden müssen z.B. Raumkosten, privat geliehene Geräte etc. Auch diese Sachleistungen sollten angeführt und monetär bewertet werden.

Ehrenamtliche Leistungen/Eigenleistungen sollten unter dem eigentlichen Budget getrennt als Informationsteil angeführt werden. Mit ihrer Darstellung im Finanzierungsplan werden sie in Relation zum gesamten Budget bzw. zu den Förderungen der öffentlichen Hand gesetzt und für die Fördergeber*in sichtbar gemacht.

Detaillierte Infos mit zahlreichen Praxisbeispielen und ausführlichem Adressteil: ÜBERLEBEN IM FÖRDERDSCHUNGEL. Eine Infobroschüre über Förderungen in Kunst und Kultur. Herausgegeben von TKI und KUPF OÖ, aktualisiert 2024, als kostenloser Download hier zu finden. Printversionen können im TKI-Büro abgeholt werden.

Einreichfristen

Stadt, Land und Bund haben meist Jahresbudgets, über die Höhe der Budgetansätze für die einzelnen Bereiche wird im Herbst entschieden. Das Geld steht dann im nächsten Jahr zu Verfügung. Bei größeren Subventionsansuchen (Jahrestätigkeit, aufwändigere Projekte) empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig den Antrag zu stellen, am besten schon im Herbst des Vorjahres. Bei manchen Förderstellen kommt es vor, dass ab Mitte des Jahres keine Gelder mehr vorhanden sind, und ein Projektansuchen aussichtslos ist. Bei anderen Förderstellen ist im Herbst noch genug Geld vorhanden. Wir empfehlen jedenfalls eine frühzeitige Antragstellung!

Bitte beachten: Manche Förderstellen/-programme haben bestimmte Einreichfristen, bei anderen ist es möglich laufend einzureichen. Immer muss der Antrag aber VOR Projektbeginn gestellt werden.

z.B. Land Tirol: keine fixen Einreichfristen (außer bei Preisen, Ausschreibungen und Stipendien). Stadt Innsbruck: Einreichfristen richten sich nach den Terminen des Kulturauschusses. Infos dazu hier

Entscheidung

Entscheidung
Über die Höhe der Subvention entscheiden die zuständigen Gremien:

  • Gemeinden: Kulturreferent*in bzw. Kulturausschuss
  • Größere Städte, Länder: Beamt*innen der Kulturabteilung empfehlen eine Fördersumme, die Entscheidung liegt bei den Kulturreferent*innen (Landesrät*innen, Stadträt*innen). Ab einer gewissen Höhe des angesuchten Betrages (von Förderstelle zu Förderstelle unterschiedlich) trifft die Entscheidung nicht der*die Kulturreferent*in allein sondern der Stadtsenat, Gemeinderat bzw. die Landesregierung.
    z.B. Stadt Innsbruck: bei Antragshöhe bis € 3.000 entscheidet ressortzuständige*r politische*r Referent*in, über € 3.000 berät Kulturausschuss vor. Die Entscheidung erfolgt danach bis € 10.000 im Stadtsenat, darüber im Gemeinderat.
  • Bund: In den Abteilungen des BMKÖS gibt es für die unterschiedlichen Förderbereiche Fachbeiräte, die auf der Basis von bestimmten Förderkriterien Empfehlungen aussprechen. Die Letztentscheidung liegt bei dem*der zuständigen Minister*in. Beiratssitzungen finden ungefähr alle zwei Monate statt.

Die Dauer der Bearbeitung kann von zwei Wochen bis zu einigen Monaten betragen (wenn es zu lange dauert: telefonisch nachfragen!). Nach Zusage ist in manchen Fällen eine Fördervereinbarung auszufüllen und der Förderstelle zu retournieren, bevor die Auszahlung erfolgen kann. Im Schreiben über die Zusage findet sich meist auch die Information, bis wann die Subvention abgerechnet werden muss. Auch weitere Fristen, Details und Regelungen zur Abwicklung der Förderung sind in der Förderzusage zu finden. Es ist daher ratsam, die Föderzusage unbedingt genau durchzulesen!
Größere Förderungen werden oft in Raten ausbezahlt, wobei die letzte Rate manchmal erst nach Vorlage der Projektabrechnung überwiesen wird. Manche Förderstellen überweisen die Gelder sehr spät bzw. behalten Restraten bis zur Endabrechnung ein. Diese Problematik der Vorfinanzierung von Aktivitäten muss in der Planung mitbedacht werden.

Abrechnung

Jede Förderung basiert auf einem Vertrag, der Fördervereinbarung, zwischen dem*der jeweiligen Fördergeber*in und dem*der Fördernehmer*in. Nach Durchführung des Projekts muss  bis zu einer festgelegten Frist die zweckgemäße Verwendung des Geldes nachgewiesen werden. Diese Frist ist im Schreiben zu finden, mit dem die Förderung zugesagt wurde. Die Abrechnung muss meist folgende Teile beinhalten

  • Budgetübersicht: Eine Aufstellung der entstandenen Gesamtkosten ist notwendig. Die Kosten sollten dem eingereichten Finanzplan entsprechen. Größere Abweichungen sollten begründet und gegebenenfalls mit dem*der Fördergeber*in besprochen werden. Bei Vorsteuerabzug können nur die Nettokosten beantragt und abgerechnet werden. Bei einer Jahresförderung ist es notwendig, einen Rechnungsabschluss des Jahres beizulegen.
  • Original-Belege: Bei manchen Subventionsgeber*innen müssen saldierte Rechnungen und Einzahlungsbelege (Honorare, Mieten, Drucksorten, etc.) über die Höhe der Förderung vorgelegt werden. Die Belege werden vor der Rücksendung mit einem Stempel der Behörde versehen. Ausgaben können nur bei einer Förderstelle abgerechnet werden. Es ist jedoch möglich, dass ein Beleg über eine höhere Summe bei mehreren Förderstellen eingereicht und teilsubventioniert wird, das wird am Beleg vermerkt (Teilentwertung). Unter Umständen müssen auch Bankbelege und/oder Kontoauszüge mitgeschickt werden.
  • Projektdokumentation: Ein Bericht über das Projekt bzw. die Jahrestätigkeit (Bericht, Katalog, Video, …) wird von machen Förderstellen verlangt (es empfiehlt sich, sich vorab bei dem*der Fördergeber*in zu erkundigen). Ergebnisse und eventuell auch ein Pressespiegel sollten beigelegt werden.

Achtung: Falls die Originalbelege verschickt werden müssen, empfehlen wir unbedingt die Abrechnung als Einschreiben aufzugeben und die Belege vorher zu kopieren bzw. bei persönlicher Abgabe bei der Förderstelle eine Bestätigung zu verlangen! Wenn eine Subvention nicht abgerechnet wird, kann dies zur Rückforderung des Geldes durch die Förderstelle führen. Es kann eine zivilrechtliche Klage erfolgen. Verzögert sich eine Subventionsabrechnung, empfehlen wir vor dem gesetzten Abrechnungstermin mit der Förderstelle Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung beantragen.

Projektänderungen in der Realisierungsphase

Eine öffentliche Förderung ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen eine*r Subventionsnehmer*in (Verein, Künstler*in, etc.) und der öffentlichen Hand. Wie bei einem Kaufvertrag, Mietvertrag etc. sind beide Seiten nach Abschluss des Vertrages an die Vereinbarungen gebunden. Darum ist es sinnvoll und notwendig, sich mit den Subventionsgeber*innen in Verbindung zu setzen, wenn sich die eingereichten Aktivitäten während der Umsetzung relevant verändern. Insbesondere Änderungen im Budget sowie im Durchführungszeitraum (vor allem über den Jahreswechsel hinaus) sind der Förderstelle unbedingt mitzuteilen. Das Land Tirol beispielsweise besteht darauf, von Projektänderungen inhaltlicher, zeitlicher und finanzieller Art unterrichtet zu werden - darauf wird auch in der Förderzusage hingewiesen.

Dos und Don'ts im Umgang mit Förderstellen

Beamt*innen brauchen knappe, klare, übersichtliche und vollständige Unterlagen. Gibt es Fragen vor der Antragstellung, stehen Beamt*innen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Nach Absendung des Antrags ist es möglich, anzurufen und nachzufragen, ob die Unterlagen angekommen sind und ob es noch offene Fragen gibt. Anträge können aber nicht innerhalb weniger Tage bearbeitet werden. Ein Nachfragen, wie mit dem Antrag weiter umgegangen wird, ist erst nach längerer Zeit, etwa einem Monat oder länger, angebracht.

Bei Telefonaten und Terminen ist ein höflicher, partner*innenschaftlicher Ton anzuraten. Das heißt aber nicht, dass man unkritisch sein muss. Es ist davon auszugehen, dass Beamt*innen gerne weiterhelfen, wenn sie können. Für ihren Arbeitsbereich sind sie Expert*innen, die durchaus auch gefordert werden können, Antragsteller*innen zu beraten. Termine mit Beamt*innen oder Politiker*innen sind gut vorzubereiten. Es ist sinnvoll, vorher abzuklären, wie viel Zeit zur Verfügung steht und selbst eine kleine Tagesordnung zu machen und mitzubringen, wenn mehrere Themen anstehen. Eine Person sollte für ein Protokoll verantwortlich sein. Dieses kann nach dem Termin dem*der Gesprächpartner*in zur Kenntnisnahme geschickt werden. Das ist sinnvoll, um mündlich Besprochenes zu fixieren und sich in weiteren Gesprächen auf Vereinbarungen beziehen zu können.

NICHT VERGESSEN: Die meisten Förderstellen schreiben vor, dass auf deren Förderung in Form der Platzierung des Logos auf Publikationen etc. hingewiesen werden soll.

Kontakte und Links

Land Tirol, Abteilung Kultur

Land Tirol, Abteilung Kultur
Michael-Gaismair-Straße 1, 6020 Innsbruck
Tel. 0512/508-3752
kultur@tirol.gv.at
Website

Für Kultur zuständiges Landesregierungsmitglied:
Landeshauptmann Anton Mattle

Amt der Tiroler Landesregierung
Landhaus, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
buero.landeshauptmann@tirol.gv.at

Vorstand Abteilung Kultur:
Dr. Thomas Juen

Tel: 0512/508-3750
thomas.juen@tirol.gv.at

Stellvertreterin des Abteilungsvorstandes:
MMag. Dr. Melanie Wiener, MAS

Tel: 0512/508-3751
kultur@tirol.gv.at

Sachbearbeiterin für Kulturinitiativen:
Angelika Unterrainer

Kulturinitiativen, Darstellende Kunst, Heimat- und Brauchtumspflege
Tel: 0512/508-3756
angelika.unterrainer@tirol.gv.at

Förderantrag

Rechtsgrundlagen und Richtlinien

Infoblätter und Abrechnungsmuster

 

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Die Abteilung Gesellschaft und Arbeit ist eine Abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung und erfüllt gesellschaftspolitische Aufgaben. Sie ist für folgende Bereiche zuständig: Arbeitsmarktförderung, Diversität, Generationen, Gewaltprävention.

Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 807804
gesellschaft.arbeit@tirol.gv.at
Website

Zuständige Landesrätin für die Bereiche Generationen: Astrid Mair
buero.lr.mair@tirol.gv.at
Zuständige Landesrätin für die Bereiche Soziales, Frauen, Inklusion: Ewa Pawlata
buero.lr.pawlata@tirol.gv.at
Zuständiger Landesrat für den Bereich Integration: Georg Dornauer
buero.lh-stv.dornauer@tirol.gv.at

 

Infoeck der Generationen

Bozner Platz 5
6020 Innsbruck

www.infoeck.at

Tel.: 0800 800 508

Tiroler Kulturservicestelle TKS

Tiroler Kulturservicestelle
Bildungsdirektion
Heiliggeiststraße 7

6020 Innsbruck

bildung-tirol.gv.at/service/kulturservice

 

 

Stadt Innsbruck

MA V, Kulturamt
Amtsvorständin Dr.in Isabelle Brandauer
Herzog-Friedrich-Straße 21/II, 6010 Innsbruck
Tel.: 0512/5360-8341
post.kulturamt@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

Referat Kulturentwicklung und Förderungen

Sandra Fröschl, BA

post.kulturamt@innsbruck.gv.at

Tel.: +43 512 5360 8343

Politische Zuständigkeit: 1. Vizebürgermeister Georg Wille

Kulturausschuss

Subventionen

Subventionsordnung

stadt_potenziale

gedenk_potenziale

Stadtteilförderung

Bund

Für Kunst und Kultur zuständiger Bundesminister:
Mag. Werner Kogler
tel.:  0043 / 1 / 716 06-0
werner.kogler@bmkoes.gv.at
www.bmkoes.gv.at/

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Sektion Kunst und Kultur
Concordiaplatz 2, 1010 Wien
tel:  +43 1 531 15-206800

Sektionsleitung: Mag. Jürgen Meindl
Telefon: +43 1 71606 - 851000
E-Mail: iv@bmkoes.gv.at

Abteilungen:

  • Abt. IV/1: Bilateraler Künstleraustausch
  • Abt. IV/2: Musik, Darstellende Kunst
  • Abt. IV/3: Film
  • Abt. IV/4: Denkmalschutz und Kunstrückgabeangelegenheiten
  • Abt. IV/5: Literatur und Verlagswesen, Büchereien
  • Abt. IV/6: Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie und Medienkunst
  • Abt. IV/7: Kulturinitiativen, Museen, Volkskultur
  • Abt. IV/8: Beteiligungsmanagement Bundestheater
  • Abt. IV/9: Beteiligungsmanagement Bundesmuseen und sonstige Rechtsträger
Kulturinitiativenbeirat
  • Vincent Abbrederis
  • Veronika Sophie Klammer
  • David Kleinl
  • David Kranzelbinder
  • Julia Müllegger
  • Julia Mumelter

Ausschreibungen

Gesetzliche Grundlagen

Formulare

zuletzt aktualisiert am 10.9.2024

Titelbild: © Joakim Honkasalo/Unsplah
STADT_POTENZIALE
zeitgenössische Kunst- und Kulturarbeit, die sich mit dem Themen "Stadt" und "Innsbruck" beschäftigt.
stadt_potenziale
KULTURIMPULS TIROL
fördert die Verwirklichung von innovativen und kreativen Ideen
kulturimpuls tirol
TKI OPEN
jährliche Ausschreibung der TKI zu wechselnden Themen, dotiert mit Mitteln des Landes Tirol
TKI open
Stadtteilförderung Innsbruck
Die Stadt Innsbruck fördert stadtteilbezogene Projekte zur Stärkung des Gemeinwesens vor Ort. Dafür werden jährlich 30 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abteilung Gesellschaft & Arbeit, Fachbereich Jugend
Projekte für Jugendliche
Tiroler Kulturservicestelle
Veranstaltungen mit Kunst- und Medienschaffenden an den Schulen
Infoeck der Generationen
Informationen zu EU-Jugendprogrammen
Solidaritätsprojekte
EU-Programm für kleine Projekte von Personen unter 30 Jahren, Laufzeit 2-12 Monate
OEAD
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