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Statuten

Statuten

Statuten (auch: Satzung) sind die verschriftlichte Grundlage eines Vereins – und zentral für die rechtliche Sicherheit und Gemeinnützigkeit. Laut Vereinsgesetz (VerG) müssen sie jedenfalls folgende Punkte enthalten:

  • Name und Sitz des Vereins
  • Zweck des Vereins (Wichtig: Zweck nicht mit den ideellen und materiellen Mitteln vermischen!)
  • die zur Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten (ideelle Mittel) und die Art der Aufbringung der finanziellen Mittel (materielle Mittel)
  • Regelung zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft
  • Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder
  • Organe des Vereins und deren Aufgaben (mit Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt)
  • Art der Bestellung der Vereinsorgane und Dauer ihrer Funktionsperiode
  • Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen
  • Regelung zu Streitigkeiten und Streitschlichtung
  • Regelung zur Auflösung des Vereins

 

Regelmäßige Kontrolle

Es empfiehlt sich, die Statuten immer wieder auf Aktualität zu prüfen (sind z. B. unter den ideellen Mitteln alle Tätigkeiten des Vereins aufgezählt?).

 

Kommentierte Musterstatuten der TKI

Aufbauend auf den Musterstatuten der IG Kultur Österreich hat die TKI kommentierte Musterstatuten verfasst. Sie bieten Orientierung bei der Erstellung oder Überarbeitung der eigenen Vereinsstatuten.

 

Tatsächliche Geschäftsführung

Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss das tägliche Handeln („tatsächliche Geschäftsführung“) des Vereins mit den Statuten übereinstimmen.

 

Gemeinnützigkeit

Die Verfolgung etwa von kulturellen und künstlerischen Zwecken ist nicht automatisch gemeinnützig. Um die → Gemeinnützigkeit zu erlangen, müssen die Statuten einige wichtige Punkte enthalten (wir empfehlen, die kommentierten Musterstatuten der TKI zu verwenden).

Kommentierte Musterstatuten
Musterstatuten

als Word-Vorlage zum Selber-Ausfüllen:


How to Statuten-Schreiben
  • Word-Musterstatuten herunterladen (ohne Spendenbegünstigung oder mit Spendenbegünstigung).
  • Word-Musterstatuten mithilfe der Kommentare der PDF-Musterstatuten anpassen.
  • Bei Neugründung: Die ausgefüllten Statuten sowie das Formular Anzeige Vereinserrichtung bei der Vereinsbehörde einreichen (Bezirkshauptmannschaft oder Landespolizeidirektion Innsbruck) und – nach Bewilligung – in der Generalversammlung beschließen.
  • Bei einem bestehenden Verein: Statuten in der nächsten Generalversammlung beschließen und mitsamt dem Formular Anzeige Statutenänderung an die Vereinsbehörde melden.


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