Statuten (auch: Satzung) sind die verschriftlichte Grundlage eines Vereins – und zentral für die rechtliche Sicherheit und Gemeinnützigkeit. Laut Vereinsgesetz (VerG) müssen sie jedenfalls folgende Punkte enthalten:
Es empfiehlt sich, die Statuten immer wieder auf Aktualität zu prüfen (sind z. B. unter den ideellen Mitteln alle Tätigkeiten des Vereins aufgezählt?).
Aufbauend auf den Musterstatuten der IG Kultur Österreich hat die TKI kommentierte Musterstatuten verfasst. Sie bieten Orientierung bei der Erstellung oder Überarbeitung der eigenen Vereinsstatuten.
Um als gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden, muss das tägliche Handeln („tatsächliche Geschäftsführung“) des Vereins mit den Statuten übereinstimmen.
Die Verfolgung etwa von kulturellen und künstlerischen Zwecken ist nicht automatisch gemeinnützig. Um die → Gemeinnützigkeit zu erlangen, müssen die Statuten einige wichtige Punkte enthalten (wir empfehlen, die kommentierten Musterstatuten der TKI zu verwenden).
als Word-Vorlage zum Selber-Ausfüllen:
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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