Straßenmusik ist in Innsbruck nur an ausgewählten Plätzen und zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz ist Straßenmusik anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens sieben Tage vorher per Online-Formular oder im Referat Bürgerservice und Fundservice (genaues Prozedere und weitere Details hier). Pro Tag werden höchstens sieben Bescheide ausgestellt.
Die Verwaltungsabgabe für einen Tag kostet 31 Euro bzw. 41 Euro für mehrere Tage.
Wichtig: Die ausgestellte Platzkarte ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.
Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!
Montag ist Ruhetag!
Dienstag bis Freitag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr
Dienstag bis Sonntag:
11-12 Uhr
14-15 Uhr
16-17 Uhr
18-19 Uhr
Freitag und Samstag:
20-21 Uhr
Achtung Ausnahmen:

TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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