Seit Ende 2021 gibt es neue Regelungen für Straßenmusik und Straßenkünstler*innen in Innsbruck. Das Bespielen ist nur an ausgewählten Plätzen zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Für das Ausüben von Straßenmusik/-kunst muss man sich anmelden und ein Ticket kaufen.
Der Ticketverkauf läuft Montag bis Freitag über das Referat Bürgerservice und Fundservice der Stadt Innsbruck.
Pro Kalenderwoche werden vier Wochentickets, pro Tag maximal sechs Tagestickets vergeben.
Genehmigung für:
Erhalt und Bezahlung:
Wichtig: Das ausgestellte Ticket ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.
Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!
Montag ist Ruhetag!
Dienstag bis Freitag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr
Samstag bis Sonntag:
11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
Achtung Ausnahmen:
Referat Bürgerservice und Fundservice
Maria-Theresienstraße 18, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8000
post.buergerservice@innsbruck.gv.at
Mo-Do: 8-17 Uhr
Fr: 8-12 Uhr
Herzog-Friedrich-Straße 21, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8341
post.kulturamt@innsbruck.gv.at
Mo-Do: 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr: 8-12 Uhr
TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung
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