Infothek
Straßenmusik in Innsbruck

Straßenmusik & -kunst in Innsbruck

Seit Ende 2021 gibt es neue Regelungen für Straßenmusik und Straßenkünstler*innen in Innsbruck. Das Bespielen ist nur an ausgewählten Plätzen zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Für das Ausüben von Straßenmusik/-kunst muss man sich anmelden und ein Ticket kaufen.

Der Ticketverkauf läuft Montag bis Freitag über das Referat Bürgerservice und Fundservice der Stadt Innsbruck.

Pro Kalenderwoche werden vier Wochentickets, pro Tag maximal sechs Tagestickets vergeben.

INHALT

Was kostet es?

Genehmigung für:

  • 1 Tag: 10 Euro
  • 1 Woche: 50 Euro

Erhalt und Bezahlung:

  • Die Tages- bzw. Wochenpauschale ist bei Abholung der Genehmigung in bar zu entrichten. Es ist nur Barzahlung möglich.
  • Die Tickets (Tagesticket mit Name und Datum; Wochenticket mit Name und Kalenderwoche) sind bei Kontrolle in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Genehmigungs­nachweis gültig. Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich.

Wichtig: Das ausgestellte Ticket ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.

Auf welchen Plätzen kann in Innsbruck Straßenmusik gespielt werden?

  1. Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
  2. Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18.00–19.00 Uhr auf Grund der Messfeier)
  3. Altstadt: vor dem Stadtturm
  4. Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
  5. Altstadt: Franziskanerplatz
  6. Waltherpark
  7. Maria-Hilf-Park
  8. Prof. Franz-Mair-Gasse (vor dem Brunnen)
  9. Rapoldipark (Sillsteg)
  10. Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20.00–21.00 Uhr)
  11. Cool-Inn-Park (bei S-Bahn-Haltestelle Innsbruck-Messe)
  12. Bozner Platz
  13. Wiltener Platzl (nicht am Samstag von 11.00–12.00 Uhr, nicht am Sonntag)

Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!

Wann darf gespielt werden?

Montag ist Ruhetag!
Dienstag bis Freitag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr

Samstag bis Sonntag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr

Achtung Ausnahmen:

  • 2) Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche: nicht 18.00-19.00 Uhr auf Grund der Messfeier
  • (10) Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20.00-21.00 Uhr
  • (13) Wiltener Platzl: nicht am Samstag von 11.00-12.00 Uhr, nicht am Sonntag

Nur bestimmte Instrumente sind erlaubt:

  • Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
    • Saiteninstrumente
    • Holzblasinstrumente
    • Tasteninstrumente
    • Digeridoos
    • Guiros
    • Maracas
    • Rasseln
  • Nicht erlaubt sind:
    • Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
    • Podeste und sonstige Aufbauten

Wie ist das mit Verstärkern?

  • Nur gekennzeichnete Leihgeräte der Stadt Innsbruck sind erlaubt.
  • Pro Standort ist nur ein Gerät erlaubt.
  • Verstärker können nach Vorlage des Tages- oder Wochentickets über eine Leihgebühr von 10 Euro pro Tag und Hinterlegung einer Kaution von 200 Euro gemietet werden. Kaution und Leihgebühr sind bei Abholung im Amt Kultur der Stadt Innsbruck bar zu entrichten.

Bild: Georg Arthur Pflueger/Unsplash
Kontakt
Ticketverkauf

Referat Bürgerservice und Fundservice

Maria-Theresienstraße 18, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8000
post.buergerservice@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-17 Uhr
Fr: 8-12 Uhr


Kontakt
Alle anderen Fragen (Standorte, Zeiten, Regeln, Verstärker, ..)

Amt Kultur

Herzog-Friedrich-Straße 21, 6020 Innsbruck
+43 512 5360 8341
post.kulturamt@innsbruck.gv.at

Mo-Do: 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
Fr: 8-12 Uhr


Informationen zu Straßenmusik
auf der Seite der Stadt Innsbruck
innsbruck.gv.at
Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI - Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


0680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9 - 12 Uhr, DI: 14 - 17 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck
Top arrow-right