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Straßenmusik in Innsbruck

Straßenmusik in Innsbruck

Straßenmusik ist in Innsbruck nur an ausgewählten Plätzen und zu vorgegebenen Zeiten erlaubt. Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz ist Straßenmusik anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens sieben Tage vorher per Online-Formular oder im Referat Bürgerservice und Fundservice (genaues Prozedere und weitere Details hier). Pro Tag werden höchstens sieben Bescheide ausgestellt.

INHALT

Was kostet es?

Die Verwaltungsabgabe für einen Tag kostet 31 Euro bzw. 41 Euro für mehrere Tage.

Wichtig: Die ausgestellte Platzkarte ist unbedingt mitzuführen und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.

Auf welchen Plätzen kann in Innsbruck Straßenmusik gespielt werden?

  1. Maria-Theresien-Straße: Nordseitig vor der Annasäule
  2. Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche (nicht 18–19 Uhr aufgrund der Messfeier)
  3. Altstadt: vor dem Stadtturm
  4. Altstadt: Kreuzung Kiebachgasse / Seilergasse
  5. Altstadt: Franziskanerplatz
  6. Waltherpark
  7. Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen; nicht 20–21 Uhr)
  8. Wiltener Platzl (nicht am Samstag 11–12 Uhr, nicht am Sonntag)

Achtung: Ein Standortwechsel ist nach jeder Stunde erforderlich!

Wann darf gespielt werden?

Montag ist Ruhetag!
Dienstag bis Freitag:

11.00-12.00 Uhr
14.00-15.00 Uhr
16.00-17.00 Uhr
18.00-19.00 Uhr
20.00-21.00 Uhr

Dienstag bis Sonntag:

11-12 Uhr
14-15 Uhr
16-17 Uhr
18-19 Uhr

Freitag und Samstag:

20-21 Uhr

Achtung Ausnahmen:

  • Maria-Theresien-Straße: vor der Spitalskirche nicht 18-19 Uhr auf Grund der Messfeier
  • Begegnungszone Rennweg (Leopold-Brunnen): nicht 20-21 Uhr
  • Wiltener Platzl: nicht am Samstag 11-12 Uhr, nicht am Sonntag

Nur bestimmte Instrumente sind erlaubt:

  • Da einige Plätze nahe beieinanderliegen bzw. in der Nähe weitere Veranstaltungen stattfinden, ist das Musizieren nur mit diesen Instrumenten erlaubt:
    • Saiteninstrumente
    • Holzblasinstrumente
    • Tasteninstrumente
    • Guiros
    • Maracas
    • Rasseln
  • Nicht erlaubt sind:
    • Musikinstrumente, die zum Betrieb eine Stromversorgung benötigen (Stromanschluss, Akku, Batterie, …)
    • Blechblas- und Schlagwerkinstrumente
    • Podeste und sonstige Aufbauten

Bild: Georg Arthur Pflueger/Unsplash
Informationen zu Straßenmusik
auf der Seite der Stadt Innsbruck
innsbruck.gv.at
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