Öffentliche Veranstaltungen müssen unter bestimmten Umständen angemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Gemeinde – bei Veranstaltungen unter 1.000 Personen bis spätestens vier Wochen vorher, ansonsten bis spätestens sechs Wochen vorher.
Anmeldepflichtig sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen oder wenn eine Beeinträchtigung der Erfordernisse nach § 3 des Tiroler Veranstaltungsgesetzes (etwa bzgl. Lärm, Stand der Technik, Sicherheit) zu erwarten ist. Straßenmusik ist jedenfalls anzumelden, und zwar eine Woche vor Beginn.
Veranstaltungen in Räumlichkeiten mit einer Betriebsanlagengenehmigung müssen nicht angemeldet werden.
Eine Veranstaltung gilt dann als öffentlich,
Eine ganzheitliche Betrachtung geht über Fluchtwege und Brandschutz hinaus (→ Sicheres Veranstalten).
Eine verantwortliche Person (oder ein*e von ihr Bevollmächtigte*r) muss während der Veranstaltung vor Ort sein. Zudem sollte sich der Verein gegen Schäden aller Art absichern (→ Haftung). Besonders bei kostenpflichtigem Eintritt haften Vereine neben dem Veranstaltungsgesetz auch zivilrechtlich: Als Vertragspartner*in der Gäste, Künstler*innen usw. unterliegt man strengen vertraglichen Schutzpflichten.
Sobald geschützte Werke öffentlich dargeboten werden, muss die Veranstaltung bei der → AKM gemeldet werden.
Auch wenn ein Verein gemeinnützig ist, können seine Veranstaltungen dennoch steuer- (→ Steuern) und abgabenpflichtig (→ Betriebsarten) sein.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenTKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Cleverreach, welches ebenfalls eine Verbindung zu Google, u.a. reCAPTCHA aufbaut. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMit Ihrer Anmeldung erlauben Sie uns, Ihnen regelmäßig unseren Newsletter an die genannte E-Mail-Adresse zu senden. Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein E-Mail, in dem Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Hier können Sie unsere Datenschutzerklärung nachlesen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von OpenStreetMap. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen