Eine Vereinskantine – also eine gastronomische Einrichtung, in der regelmäßig Speisen oder Getränke gegen Entgelt angeboten werden – ist in der Regel eine begünstigungsschädliche Tätigkeit (→ Betriebsarten).
Dem Gewerberecht unterliegen auch gemeinnützige Vereine. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Verein selbstständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht agiert. Eine Vereinskantine ist demnach gewerbepflichtig (→ Ausschank).
Eine Kantine, die von einem gemeinnützigen Verein betrieben wird, ist von der Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht (→ Registrierkasse) ausgenommen, wenn
Sind beide Bedingungen erfüllt, handelt es sich um eine kleine Vereinskantine.
Wichtig: Damit ein Verein seine Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, muss die Vereinskantine jedenfalls in den → Statuten als materielles Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks festgehalten werden.
Eine ordnungsgemäße → Buchhaltung erleichtert die Rechnungslegung und den Nachweis gegenüber Behörden.
Hinweis: Neben gewerblichen und steuerlichen Aspekten unterliegt die Vereinskantine weiteren Auflagen – wie etwa Baurecht, Hygiene und Jugendschutz.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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