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Vereinskantine

Vereinskantine

Eine Vereinskantine – also eine gastronomische Einrichtung, in der regelmäßig Speisen oder Getränke gegen Entgelt angeboten werden – ist in der Regel eine begünstigungsschädliche Tätigkeit (→ Betriebsarten).

 

Gewerbe

Dem Gewerberecht unterliegen auch gemeinnützige Vereine. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Verein selbstständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht agiert. Eine Vereinskantine ist demnach gewerbepflichtig (→ Ausschank).

 

Registrierkassa: Erleichterung für gemeinnützige Vereine

Eine Kantine, die von einem gemeinnützigen Verein betrieben wird, ist von der Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht (→ Registrierkasse) ausgenommen, wenn

  • der Jahresumsatz höchstens 30.000 € beträgt und
  • die Kantine an höchstens 52 Tagen im Jahr offen ist.

Sind beide Bedingungen erfüllt, handelt es sich um eine kleine Vereinskantine.

 

Wichtig: Damit ein Verein seine Gemeinnützigkeit nicht gefährdet, muss die Vereinskantine jedenfalls in den → Statuten als materielles Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks festgehalten werden.

 

Aufzeichnungen führen

Eine ordnungsgemäße → Buchhaltung erleichtert die Rechnungslegung und den Nachweis gegenüber Behörden.

 

Fazit

  • Eine Vereinskantine unterliegt dem Gewerberecht.
  • Eine Vereinskantine ist ein begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb und somit grundsätzlich umsatzsteuer- und körperschaftsteuerpflichtig.
  • Die Umsatzsteuerpflicht entsteht ab einem Umsatz von 55.000 € netto.
  • Die Körperschaftsteuer gilt für einen Gewinn über 10.000 € (darunter entfällt die Steuerpflicht).

Hinweis: Neben gewerblichen und steuerlichen Aspekten unterliegt die Vereinskantine weiteren Auflagen – wie etwa Baurecht, Hygiene und Jugendschutz.


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