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Sicheres Veranstalten

Sicheres Veranstalten

Technische Sicherheit

Der veranstaltende Verein ist dafür verantwortlich, dass Fluchtwege (vor der Veranstaltung kontrollieren!), Brandschutz, Erste-Hilfe-Einrichtungen und hygienische Erfordernisse dem Stand der Technik entsprechen und die von der Veranstaltung ausgehenden Immissionen (Lärm, Licht, ...) zumutbar sind.

Zudem ist bei Großveranstaltungen (ab 1.500 Personen) laut § 6a Tiroler Veranstaltungsgesetz (TVG) der Behörde bei der Anmeldung ein Sicherheits- und rettungstechnisches Konzept vorzulegen.

 

Haftpflichtversicherung

Der Verein sollte für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen (→ Versicherungen), um gegenüber Dritten bei Schäden an Personen und Sachen abgesichert zu sein (→ Haftung).

 

Awareness

Awareness bedeutet, Räume zu schaffen, in denen sich alle möglichst sicher und respektiert fühlen. Es geht um Sensibilität gegenüber Diskriminierung, Grenzverletzungen und Machtverhältnissen sowie um klare Strategien im Umgang mit Übergriffen.

Beispiele für Awareness-Arbeit sind:

  • eine sichtbare Anlaufstelle vor Ort
  • geschulte Ansprechpersonen
  • barrierearme oder -freie Zugänge
  • Schutzkonzepte (u. a. → Kinderschutz und → Jugendschutz)
  • diskriminierungsfreie Sprache
  • transparente Verhaltensregeln

Wichtig ist die Schulung aller Teammitglieder – vom Einlass bis zur Technik –, damit im Ernstfall richtig reagiert werden kann.

Prävention ist dabei genauso wichtig wie Intervention: Durch klare Kommunikation und achtsame Gestaltung lassen sich Konflikte vermeiden.

Tipp: Awareness-Initiativen unterstützen bei der Umsetzung (Liste siehe QR-Code).

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