Für viele Vereine ist Sponsoring eine wertvolle Einnahmequelle, um Projekte, Veranstaltungen oder den laufenden Betrieb zu finanzieren.
Sponsoring ist keine Spende, sondern ein Leistungsaustausch, da der*die Sponsor*in eine Gegenleistung erhält (z. B. Freikarten). Ausnahme: Nur wenn die Gegenleistung im Verhältnis zum Sponsoringbetrag von geringem Werbewert ist (z. B. kleines Logo auf Plakaten), kann die Sponsoring-Einnahme als Spende behandelt werden.
Achtung: Sponsoring gilt steuerlich als Werbung, daher kann unter Umständen → Werbeabgabe anfallen.
Sponsoring-Leistungen lassen sich unterscheiden in:
Wenn die Sponsoring-Tätigkeit in der Öffentlichkeit breit dargestellt wird, können Unternehmen Sponsoring steuerlich absetzen. Die Leistungen und Gegenleistungen sollten daher vertraglich festgehalten werden:
Sowohl für den Nachweis gegenüber dem*der Sponsor*in als auch für eine allfällige Prüfung durch das Finanzamt sollten die Sponsoring-Tätigkeiten und deren Wert gut dokumentiert werden (Fotos, Zeitungsausschnitte, Tonmitschnitte, ...).
Sponsoring ist erlaubt, solange die Haupttätigkeit des Vereins weiterhin gemeinnützig bleibt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf nicht überwiegen („Nebenzweckprivileg“).
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

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