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Sponsoring

Sponsoring

Für viele Vereine ist Sponsoring eine wertvolle Einnahmequelle, um Projekte, Veranstaltungen oder den laufenden Betrieb zu finanzieren.

 

Abgrenzung

Sponsoring ist keine Spende, sondern ein Leistungsaustausch, da der*die Sponsor*in eine Gegenleistung erhält (z. B. Freikarten). Ausnahme: Nur wenn die Gegenleistung im Verhältnis zum Sponsoringbetrag von geringem Werbewert ist (z. B. kleines Logo auf Plakaten), kann die Sponsoring-Einnahme als Spende behandelt werden.

Achtung: Sponsoring gilt steuerlich als Werbung, daher kann unter Umständen → Werbeabgabe anfallen.

 

Arten des Sponsorings

Sponsoring-Leistungen lassen sich unterscheiden in:

  • Geldleistungen
  • Sachleistungen (z. B. ein Unternehmen stellt einem Verein technische Ausstattung zur Verfügung)
  • Dienstleistungen (z. B. die Marketing-Abteilung eines Unternehmens entwirft für den Verein Drucksorten)

 

Sponsoringvertrag

Wenn die Sponsoring-Tätigkeit in der Öffentlichkeit breit dargestellt wird, können Unternehmen Sponsoring steuerlich absetzen. Die Leistungen und Gegenleistungen sollten daher vertraglich festgehalten werden:

  • Leistungen der Sponsor*innen
  • Gegenleistungen des Vereins
  • Ort der Leistungserbringung und Laufzeit
  • Zahlungsmodalitäten

 

Dokumentation

Sowohl für den Nachweis gegenüber dem*der Sponsor*in als auch für eine allfällige Prüfung durch das Finanzamt sollten die Sponsoring-Tätigkeiten und deren Wert gut dokumentiert werden (Fotos, Zeitungsausschnitte, Tonmitschnitte, ...).

 

Sponsoring und Gemeinnützigkeit

Sponsoring ist erlaubt, solange die Haupttätigkeit des Vereins weiterhin gemeinnützig bleibt. Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf nicht überwiegen („Nebenzweckprivileg“).

Sponsoring für Kunst- und Kulturveranstalter
usp.gv.at
Sponsoringmustervertrag
wko.at

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