TKI open - FAQ
ALLGEMEIN
Wie viele Projekte werden jährlich über TKI open gefördert?
Die Fördersumme bei TKI open beträgt seit TKI open 21 100.000 Euro (zuvor 68.500 Euro). Aus dem Fördertopf werden erfahrungsgemäß sieben bis zwölf Projekte gefördert. Siehe Archiv.
Können mehrere Projekte pro Person/Verein eingereicht werden?
Ja. Allerdings kann maximal ein Projekt pro Person/Verein ausgewählt werden.
Wie erfahre ich, ob mein Projekt ausgewählt wurde?
Es besteht die Möglichkeit, an der öffentlichen TKI open-Jurysitzung teilzunehmen und den Entscheidungsprozess mitzuverfolgen. Der Fördervorschlag der Jury wird schließlich der Kulturabteilung des Landes Tirol zur Letztentscheidung vorgelegt. Sobald der Vorschlag angenommen wurde, erfolgt ein schriftliches Zusageschreiben durch das Land Tirol an die Projekteinreicher*innen.
Was ist ein Projekt?
Über TKI open können ausschließlich Projekte gefördert werden. Ein Projekt hat einen klaren Anfang und ein Ende sowie einen inhaltlichen Fokus. Zum Beispiel wird eine lose Reihe von Veranstaltungen von Jänner bis Dezember nicht als Projekt sondern als Jahrestätigkeit betrachtet.
Kann ein bereits existierendes Projekt eingereicht werden?
Ein Projekt, das bereits bei TKI open eingereicht und gefördert wurde, kann in derselben Form nicht noch einmal eingereicht werden (Wiederholungsprojekt). Ein bereits existierendes Projekt kann eingereicht werden, sofern es den Kriterien entspricht, sich explizit mit dem Ausschreibungsthema auseinandersetzt und der Förderbedarf durch TKI open nachvollziehbar ist.
PROJEKTBESCHREIBUNG
Worauf ist bei der Kurzbeschreibung (max. 1.000 Zeichen) zu achten?
Sie soll einen Gesamteindruck des Projekts vermitteln und das Vorhaben möglichst exakt auf den Punkt bringen. Die Kurzbeschreibung dient nicht nur internen Zwecken, sie wird von der TKI auch öffentlich verwendet (z.B. auf der Website oder für Handouts bei der Jurysitzung).
Was ist beim Schreiben des Projektantrags wichtig?
- Beantwortung der W-Fragen (Wer? Was? Wo? Wann? Wie? Warum? Womit? …)
- Klare Bezugnahme zum Ausschreibungsthema
- Gendergerechte Sprache
- Die Informationen in der Projektbeschreibung müssen jenen im Finanzplan entsprechen.
- Ein wichtiges Kriterium bei TKI open ist die Auseinandersetzung mit dem Ausschreibungsthema. Diese Verbindung also daher im Projektantrag gut herausarbeiten und auch im Formular knapp ausformulieren.
- Nachhaltigkeit? Wir empfehlen, bei der Projektgestaltung Aspekte der Nachhaltigkeit mitzudenken. Inspirationen zur sozial- und umweltverträglichen Gestaltung von Kulturveranstaltungen gibt z.B. die Initiative Green Events Tirol. Ein Webinar zum Thema kann man hier nachschauen.
- Tipp: den Antrag von einer außenstehenden Person auf Verständlichkeit und Fehler gegenlesen lassen
Worauf soll bei der visuellen Gestaltung des Antrags geachtet werden?
FINANZPLAN
Welche Informationen müssen im Finanzplan vorhanden sein?
Die Abrechnung sowie die gesamte finanzielle Abwicklung der geförderten Projekte verläuft direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol. Die genauen Anweisungen werden in der schriftlichen Förderzusage mitgeteilt. Allgemeine Informationen zur Abrechnung gibt es hier.
WEITERE FRAGEN?
Wir geben gerne Feedback rund um formale Fragen zur Einreichung. In Bezug auf Inhalt und Umsetzung der Projekte können wir aus Gründen der Fairness leider keine Beratungen durchführen.
- Übersichtlichkeit und Lesbarkeit (z.B. klare Strukturierung, Schriftgröße, Absätze, Zwischenüberschriften)
- Die Projektbeschreibung soll sich auf eine Länge von maximal fünf Seiten beschränken.
FINANZPLAN
Welche Informationen müssen im Finanzplan vorhanden sein?
- Eine möglichst exakte und realistische Auflistung aller Ausgaben und Einnahmen, die durch das Projekt zu erwarten sind
- Projekte können zur Gänze über TKI open ausfinanziert werden. Bei einem höheren Förderbedarf kann es jedoch sinnvoll sein, die gewünschte Förderung zu splitten und bei mehreren Förderstellen anzusuchen. In diesem Fall braucht es eine klare Angabe, bei welchen zusätzlichen Stellen wie viel Geld beantragt wird (z.B. die Projektgesamtkosten betragen 15.000 Euro, davon sollen 10.000 Euro über TKI open und 5.000 Euro von der Stadt Innsbruck gefördert werden).
- Um die Eigenleistung zur Gänze sichtbar zu machen, empfiehlt sich als Ergänzung zum Finanzplan eine Angabe der ehrenamtlich geleisteten Stunden, die für das Projekt voraussichtlich anfallen.
- Die Gesamtsumme der Projektausgaben muss der Gesamtsumme der Projekteinnahmen entsprechen!
- Zur Kalkulation von Honoraren empfehlen wir zur Orientierung den TKI-Honorarspiegel für freie Kulturarbeit und den Fair Pay Reader des Kulturrats Österreich.
- Bestimmte Kostenarten können über die Kulturabteilung des Landes nicht gefördert werden (z.B. Rechnungen für Verpflegung oder Dekoration, auch Kosten für "Unvorhergesehenes" werden nicht akzeptiert). Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Nachfrage in der Kulturabteilung.
- Für Reisekosten gelten die Bestimmungen der Landesreisegebührenvorschrift. Kilometergeld darf nur verrechnet werden, wenn für die Reise keine öffentlichen Verkehrsmittel in Betracht kommen. In diesem Fall ist darzulegen, warum die Benutzung des PKW erforderlich war (z.B. Transport von Sperrgut). Bei der Abrechnung müssen die Original-Reiserechnungen vorgelegt werden.
- Gilt für Projekte bis inklusive TKI open 22: Für die Kalkulation und Abrechnung von sogenannten "Eigenhonoraren" - also Honorare von Projektbetreiber*innen ohne Verein - ist unbedingt die Eigenhonorar-Regelung des Landes Tirol zu beachten! Ab TKI open 23 gilt diese Regelung nicht mehr.
Die Abrechnung sowie die gesamte finanzielle Abwicklung der geförderten Projekte verläuft direkt über die Kulturabteilung des Landes Tirol. Die genauen Anweisungen werden in der schriftlichen Förderzusage mitgeteilt. Allgemeine Informationen zur Abrechnung gibt es hier.
WEITERE FRAGEN?
Wir geben gerne Feedback rund um formale Fragen zur Einreichung. In Bezug auf Inhalt und Umsetzung der Projekte können wir aus Gründen der Fairness leider keine Beratungen durchführen.