Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen für den Verein als Arbeitgeber:
Echter oder freier Dienstvertrag, Werkvertrag oder ehrenamtliche Tätigkeit? → Beschäftigungsformen
In der Kulturarbeit gibt es kaum Kollektivverträge. Unverbindliche Richtwerte bietet → Fair Pay.
Beschäftigt ein Verein Angestellte, fallen zusätzlich zum Bruttolohn weitere Kosten an. Außerdem unterliegen jene Dienstnehmer*innen, die im unternehmerischen Bereich des Vereins tätig sind, der → Kommunalsteuer.
Im Gegensatz zum Dienstzettel ist ein Arbeitsvertrag zwar freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Er präzisiert das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, die Entlohnung usw.
Echte und freie Dienstnehmer*innen sind vor Dienstantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.
Bei Vereinen mit angestellten Dienstnehmer*innen greift das Arbeitszeitgesetz (AZG). Es beinhaltet Höchstgrenzen bei Tages- und Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Pausen und Ruhezeiten.
Arbeitgeber*innen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen lückenlos aufzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen von beiden Seiten unterschrieben werden. Die TKI stellt ihren Mitgliedern eine kostenlose Excel-Vorlage zur Verfügung.
Gemäß Arbeitnehmer*innenschutzgesetz haben Arbeitgeber*innen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten zu gewährleisten.
TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck
Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Der TKI-Newsletter informiert einmal monatlich über Veranstaltungen, Aktivitäten und neue Mitglieder der TKI, über kulturpolitische Themen sowie über Ausschreibung und ausgewählte Projekte der Förderschiene TKI open. Er enthält außerdem Ausschreibungen und Jobs im Kulturbereich und Literaturtipps aus der TKI-Bibliothek.
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