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Arbeitgeber Verein

Arbeitgeber Verein

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Themen für den Verein als Arbeitgeber:

 

Beschäftigungsformen

Echter oder freier Dienstvertrag, Werkvertrag oder ehrenamtliche Tätigkeit? → Beschäftigungsformen

 

Kollektivvertrag

In der Kulturarbeit gibt es kaum Kollektivverträge. Unverbindliche Richtwerte bietet → Fair Pay.

 

Lohnnebenkosten

Beschäftigt ein Verein Angestellte, fallen zusätzlich zum Bruttolohn weitere Kosten an. Außerdem unterliegen jene Dienstnehmer*innen, die im unternehmerischen Bereich des Vereins tätig sind, der → Kommunalsteuer.

 

Arbeitsvertrag

Im Gegensatz zum Dienstzettel ist ein Arbeitsvertrag zwar freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Er präzisiert das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, die Entlohnung usw.

 

Versicherungspflicht

Echte und freie Dienstnehmer*innen sind vor Dienstantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) anzumelden, ansonsten drohen empfindliche Strafen.

 

Arbeitszeit und Ruhezeiten

Bei Vereinen mit angestellten Dienstnehmer*innen greift das Arbeitszeitgesetz (AZG). Es beinhaltet Höchstgrenzen bei Tages- und Wochenarbeitszeit sowie Regelungen für Pausen und Ruhezeiten.

 

Arbeitszeitaufzeichnung

Arbeitgeber*innen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen lückenlos aufzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen von beiden Seiten unterschrieben werden. Die TKI stellt ihren Mitgliedern eine kostenlose Excel-Vorlage zur Verfügung.

 

Unfallverhütung

Gemäß Arbeitnehmer*innenschutzgesetz haben Arbeitgeber*innen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten zu gewährleisten.

Arbeitszeitgesetz
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