Infothek
Ausschank

Ausschank

Gemeinnützige Vereine können durch die Bewirtung von Gästen unter die Gewerbeordnung (GewO) fallen.

 

Rechtsgrundlagen

Eine gewerbliche – und damit begünstigungsschädliche – Tätigkeit (→ Betriebsarten) liegt vor, wenn der Verein

  • selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • regelmäßig (auch bei einmaliger Durchführung mit Wiederholungsabsicht) und
  • mit Ertragsabsicht agiert.

 

Das heißt in der Praxis

  • Wirkt die Bewirtung wie ein typischer Gastbetrieb (also mehr als Kühlschrank, Sparschwein, Selbstbedienung), kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
  • Auch die Abgabe von Speisen und Getränken ausschließlich an Mitglieder kann als vermögensrechtlicher Vorteil und damit als Ertragsabsicht gelten.
  • Werden mit der Bewirtung nicht nur die eigenen Kosten gedeckt, sondern auch andere Ausgaben finanziert (z. B. Gagen, Raummiete, andere Projekte), spricht dies ebenfalls für eine Ertragsabsicht.

Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, muss der Verein grundsätzlich ein Gewerbe anmelden und die damit verbundenen Vorschriften und Auflagen beachten (z. B. Baurecht, Hygiene, Jugendschutz). Außerdem ist eine gewerberechtliche Geschäftsführung erforderlich.

 

Mögliche Varianten

  • Die Bewirtung erfolgt als Teil des unentbehrlichen Hilfsbetriebs (z. B. Konzert): Verkauf von einfachen Speisen und Getränken, keine typische gastronomische Infrastruktur (also nur Klapptische, mobile Herdplatte o. Ä.).
  • Der Verein führt die Bewirtung als begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb und meldet dafür ein Gewerbe an.
  • Der Verein lagert die Bewirtung an einen gewinnorientierten Verein oder eine gemeinnützige GmbH aus und meldet auch dafür ein Gewerbe an.
  • Die Bewirtung erfolgt als kleines → Vereinsfest.
  • Der Verein bittet ausschließlich um freiwillige Spenden (Spendenempfehlungen sind nicht erlaubt).
  • Die Bewirtung erledigt ein externes Unternehmen.


Service

Newsletter

anmelden und auf dem Laufenden bleiben

Blackboard

Jobs, Calls, Weiterbildung, Suchen & Finden

Bibliothek

zum Online-Katalog der TKI-Bibliothek

Downloads

Logos, Jahresberichte und mehr

Glossar

Begriffe aus dem Kulturbereich, gesammelt und erklärt. In Arbeit!

Presse

Pressematerial und ‑aussendungen zum Download

TKI – Tiroler Kulturinitiativen
Dreiheiligenstraße 21 a
c/o Die Bäckerei
6020 Innsbruck


+43 680 2109254
office@tki.at


Öffnungszeiten:
MO-DO: 9-12 Uhr, MI: 14-16 Uhr
und nach Vereinbarung

Folge uns auf
Gefördert durch Land Tirol und Stadt Innsbruck